Verfassungswidriger Haushalt der bayerischen Staatsregierung? FDP für Nachtragshaushalt

Die FDP Bayern hegt Zweifel an der Verfassungskonformität des bayerischen Haushalts. Hintergrund ist die sehr wahrscheinlich rechtswidrige Übertragung von Notlagen-Kreditermächtigungen aus 2022.

goal-image

Als das Bundesverfassungsgericht Mitte November die Umwidmung von Kreditermächtigungen für nichtig erklärt hatte, ließ die Kritik von CSU und Freien Wählern an der Bundesregierung nicht lange auf sich warten. Dass auf Grundlage des Urteils aus Karlsruhe jedoch auch der Bayerische Staatshaushalt 2023 verfassungswidrig sein könnte, wurde hingegen von der Staatsregierung bislang ignoriert. Die FDP Bayern hat deshalb auf ihrer Vorstandssitzung vom 10. Dezember einen Beschluss gefasst, mit dem Bayerns Staatsregierung aufgefordert wird, über einen Nachtragshaushalt unmittelbar für die Verfassungsmäßigkeit des eigenen Haushalts zu sorgen.

Konkret bezieht sich die Kritik der Freistaats-Liberalen am Vorgehen, Kreditermächtigungen, die auf Notlagen beruhen, ins nächste Jahr zu überführen. Dieser Praxis hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Klarstellung Einhalt geboten. „Eine Übertragung auf ein Folgejahr ist nicht möglich und widerspricht dem Grundgesetz – ist somit verfassungswidrig“, heißt es im Beschluss.

Klein: Bayern droht Haushaltsloch

Dieses Problem könne jedoch nicht durch den Vollzug des Haushalts behoben werden, sondern nur durch den Beschluss eines eigenen Nachtragshaushalts, weiß Haushaltsexperte und Landesgruppenchef Karsten Klein. Der stellvertretende Vorsitzende der Bayern-FDP hat das Papier ausgearbeitet und als Antragsteller eingebracht. Ein verfassungswidriger Staatshaushalt, so die Sorge Kleins, könnte gravierende Folgen für die Finanzierung von „wichtigen Zukunftsbereichen“ haben, wie etwa den KiTa-Ausbau oder die Lehrerversorgung. Immerhin würden dem Freistaat in diesem Fall rund drei Milliarden Euro an Mitteln fehlen.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

„Durch die Untätigkeit der Bayerischen Staatsregierung bleibt das Bayerische Haushaltsgesetz 2023 im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich problematisch“, so die Kritik des FDP-Politikers. „CSU und Freie Wähler müssen nun endlich ihrer staatspolitischen Verantwortung nachkommen und einen verfassungskonformen Haushalt sicherstellen.“

Den Beschluss des Landesvorstands finden Sie hier.