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Pressemitteilung: Ausschussgemeinschaft Linke/FDP im Kreistag ist unvermeidbar

Die CSU-Fraktion hat angekündigt, mit ihrem Partner SPD die Zuteilung der Sitze in den Ausschüssen des neuen Kreistags nach dem d’Hondt-Verfahren durchführen zu wollen. Dieses verzerrende Verfahren begünstigt stärkere Parteien. In diesem Fall erhält die CSU einen Sitz mehr als bei den Sitzzuteilungsverfahren Hare-Niemeyer (Verfahren bisher) oder Sainte-Lague/Schepers (Verfahren im Bundestag und bei der bayerischen Kommunalwahl). Dabei handelt es sich um einen klaren Rückschritt gegenüber der Vorperiode, Machtposition und die Hoffnung auf Sitze in einzelnen weiteren Gremien dominieren bei CSU und SPD. Dass dabei 10% des Kreistags von einer Vertretung in den Ausschüssen ausgeschlossen würden, spielt offenbar keine Rolle.

Nun kann nur durch die Bildung von geeigneten Ausschussgemeinschaften aus den Gruppierungen, die nicht in den Ausschüssen vertreten sind, erreicht werden, dass diese Gruppierungen wenigstens in einzelnen Ausschüssen einen Sitz erhalten. Deshalb haben sich Die Linke und die FDP dazu entschlossen, durch diesen organisatorischen Notbehelf Sitze in den Ausschüssen zu erringen.

Dabei legen Die Linke wie die FDP Wert darauf, dass es sich um keine Fraktionsgemeinschaft handelt. Es erfolgt somit in keinerlei Hinsicht eine inhaltliche Abstimmung oder Zusammenarbeit. Das Hilfsmittel Ausschussgemeinschaft dient lediglich dazu, dass die beiden Parteien gerade in den Ausschüssen vertreten sind, in denen sie besondere Schwerpunkte setzen wollen.

Insbesondere wird die Ausschussgemeinschaft einen Vertreter der FDP im Kreisausschuss und einen Vertreter der Linken im Sozialausschuss vorschlagen.

Unabhängig davon wird rechtlich geprüft, ob die Rückkehr vom in der letzten Periode angewendeten Hare-Niemeyer-Verfahrens zu dem verzerrenden Verfahren d’Hondt zulässig ist, wenn dadurch kleinere Parteien von der Arbeit in Ausschüssen ausgeschlossen werden.